MüMis Bloghouse

Milliarden an Migrationslasten aus der Portokasse?

Im Internet, soweit es den öffentlichen Informationsaustausch betrifft auch Soziale Medien genannt, liegen Fluch und Segen nahe beieinander. Anonymer Rufmord und Verbreitung krimineller Praktiken auf der einen, erhellende Aufklärung über Zusammenhänge, die von den öffentlich-rechtlichen Medien und großen Zeitungsverlagen bisweilen „unter der Decke“ gehalten werden, auf der anderen Seite.

Dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit als der unaufgebbaren Voraussetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates wäre am besten gedient, wenn dem „Fluch“-Teil des Internet mit allen rechtsstaatlich verfügbaren Mitteln der Garaus gemacht werden könnte, um seiner segensreichen Seite, dem freien Austausch von Meinungen und Informationen einen möglichst breiten Raum zu verschaffen. Der zweiten Variante der Funktionsweisen sozialer Medien fühlt sich auch dieser Blog verpflichtet. Der für einen Freundeskreis ohne kommerzielle Absichten eingerichtete Kommentardienst ist überhaupt erst aus dem Unbehagen darüber entstanden, dass in den „offiziellen“ traditionellen Medien über viele den Bürgern auf den Nägeln brennende Probleme immer wieder nur verkürzt, oberflächlich und einseitig parteinehmend berichtet wird.

Das betrifft in der aktuellen Situation vor allem die Nachrichtengebung über die mit der Migration im Zusammenhang stehenden Probleme, vor allem über die mit ihr verbundenen Lasten materieller und immaterieller Art. Dabei geht es nicht darum, humanitäre Hilfe für tatsächlich notleidende Flüchtlinge in Frage zu stellen, sondern dem inflationären Ausloben sozialer Leistungen des deutschen Sozialstaates an Jedermann in aller Welt, der darauf Anspruch erhebt, Einhalt zu gebieten. Die unübersehbare Tendenz der Informationspolitik von Regierung und medialem Mainstream zu diesem Thema besteht darin, die inzwischen gigantischen Größenordnungen, um die es hier geht, möglichst herunterzudimensionieren und der Aufklärung über die Sachzusammenhänge nicht die erforderliche Transparenz angedeihen zu lassen.

So fragt man sich, was den Bundesminister Heiko Maas geritten haben mag, als er sich zu dieser jede Sachkenntnis vermissen lassenden Aussage hinreißen ließ: „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemandem weggenommen“?

Was ist von einem Regierungsmitglied einer der führenden Wirtschaftsnationen der Welt zu halten, in dessen Vorstellung offenbar die vielen Milliarden Euro für die Migrantenversorgung nicht aus den Taschen der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger sondern von irgendwo her sonst stammen. Nach dem Motto: wo der Strom aus der Steckdose kommt, da fließen auch die Versorgungsleistungen für die Migranten aus dem Sozialprodukt.

Die erste Nachhilfe im Sachen Migrationslehre, die sich Bundesminister Heiko Maas daher (zusammen mit allen gleichgesinnten Politikern und nachhilfebedürftigen Journalisten) gefallen lassen muss, ist, dass sämtliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen direkter oder indirekter Art, die den Migranten zugutekommen, aus den Steuertöpfen des Staates zu bezahlen sind, in die die Bürger ihre Steuergroschen in der Erwartung eingezahlt haben, dass damit ihre eigenen Gemeinschaftsaufgaben in den wichtigen Bedarfsbereichen des Sozialen, des Verkehrs, der Schulen, der Kitas, der Pflege, des Gesundheitswesens etc.  finanziert werden. Man nennt diesen Vorgang in der Staatsrechtslehre „Solidargemeinschaft“, um mit Hilfe der nach Einkommenshöhe gestaffelten Steuerveranlagungen sicherzustellen, dass die weniger Kräftigen der Solidargemeinschaft keine Not leiden und möglichst viele Bedarfsbereiche des modernen Sozialstaates bedient werden.

Der zweite Nachhilfesatz lautet: jeder Euro, den der Staat von seinen Bürgern an Steuermitteln einnimmt, kann nur einmal ausgegeben werden. Der Euro, der in die Migrantenversorgung fließt, steht für die Bürger der Solidargemeinschaft, für die er eigentlich vorgesehen war, nicht mehr zur Verfügung.

Schließlich gibt es einen dritten Nachhilfesatz, der die große Unbekannte des Migrationsproblems, die unkontrollierte Leistungsvielfalt und Gesamtdimension der jährlich direkt und indirekt in diesen Bereich fließenden staatlichen Mittel betrifft. Weil die Bürger in einem hoch entwickelten Sozialstaat ihre Gemeinschaftsaufgaben nicht aus einem einzigen Steuertopf sondern aus mehreren Steuerkassen und Sozialbudgets in Bund, Ländern und Gemeinden finanzieren, gibt es für neu hinzutretende Aufgabenbereiche wie jetzt die Migrantenversorgung eine Vielzahl von Möglichkeiten, die einzelnen Töpfe für diesen Zweck anzuzapfen, ohne dass die vielen einzelnen Mittelabflüsse an einer Stelle in einer konsolidierten Gesamtgröße in Erscheinung treten. Man hat nicht den Eindruck, dass die Regierung sonderlich daran interessiert wäre, die wahre Dimension des Migrationsproblems in einer Messgröße im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu offenbaren.  

Diese mangelnde Transparenz und Übersicht über die tatsächlich in den Migrationskomplex fließenden staatlichen Mittel verführt nicht nur den Bundesminister Heiko Maas zu der illusionären Auffassung, die Migrationslasten könnten locker aus der Portokasse des Staates bezahlt werden.

Dass dem nicht so ist, hat dieser Tage eine Aufstellung über Migrationslasten der Freien und Hansestadt Hamburg offengelegt. Sie ergab für 2016 den ansehnlichen Betrag von 900 Millionen Euro, für 2017 von rund 800 Millionen Euro. Bezeichnend für das oberflächliche Interesse der Medien an Transparenz und Aufklärung in der Frage der Migrationslasten ist, dass in der Kommentierung der Hamburger Zahlen unter den Tisch fiel, dass es sich trotz dieser Größenordnung nur um einen Ausschnitt aus den tatsächlich anfallenden Leistungen für Migranten handelt.

Nicht erfasst sind zum Beispiel die Versorgungsleistungen angelehnt an Hartz IV, die bei kinderreichen Migrantenfamilien schon mal zu höheren vierstelligen bis fünfstelligen Euro-Beträgen pro Monat führen können. Nicht erfasst sind die sicher schwer zu ermittelnden aber in der täglichen Praxis tatsächlich zu Buche schlagenden indirekten Kosten aus staatlicher und kommunaler Verwaltung, Innerer Sicherheit, hier vor allem die Lasten der steigenden Kriminalität und des Vandalismus inklusive der für  die Entschädigung der Opfer fließenden Versicherungsleistungen, dazu kommen die ausufernden Kosten des Justizwesens (z.B. Finanzierung der Asylanwälte mit zum Teil mehrjähriger Inanspruchnahme der Rechtswege, die für Otto Normalverbraucher dann blockiert sind), nicht zu vergessen die Kosten der Gesundheitversorgung, die nebenbei manche Leistungseinschränkungen für die einheimische Bevölkerung zur Folge haben, schließlich geht es um die Kosten aus Ausfallzeiten und Krankschreibungen, die aus Überforderung beim schulischen Lehrpersonal und bei der Polizei in Ballungsräumen regelmäßig anfallen.

Unter Einbeziehung der Versorgungsleistungen analog Hartz IV sowie der indirekten Kosten in den aufgeführten Leistungsbereichen dürfte sich die in der Hamburger Senatsvorlage ausgewiesene Kostenaufstellung über die tatsächlichen Migrationslasten auf mindestens den doppelten Betrag von 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen, was rund 15 Prozent des Hamburger Landeshaushalts entsprechen würde.

Überträgt man dieses Hamburger Migrationslasten-Modell auf den deutschen Staatshaushalt (Bund, Länder und Gemeinden), der für 2017 eine Größenordnung von 675 Milliarden Euro aufwies, kommt man für ganz Deutschland auf direkt und indirekt mit der Migration verbundene Gesamtlasten in Höhe von annähernd 100 Milliarden Euro. Das ist praktisch ein im offiziellen Staatshaushalt verborgener „Parallelhaushalt“, in dem staatliche Mittel für Zwecke gebunden sind, für die sie ursprünglich gar nicht vorgesehen waren. Zugleich markieren sie in dieser gigantischen Summe einen Fehlbedarf für die Bewältigung der von der Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm geplanten Vorhaben in den Bereichen Schule, Verkehrswesen, beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, bei der Ausrüstung der Bundeswehr, bei der Pflege, bei den Kitas etc..

Würde man diesen durch die Migrationslasten verursachten dauerhaften 15prozentigen Fehlbedarf bei der Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben auf eine Fußballmannschaft übertragen, würde diese den Kampf mit dem gegnerischen Team statt mit elf nur mit neun Spielern aufnehmen müssen. Der auf den Erfolg seiner Mannschaft fixierte Trainer wird nach aller Erfahrung nichts unversucht lassen, die Unterzahl so schnell wie möglich auszugleichen, um mit kompletter Teamstärke im Kampf um die Meisterschaft wieder mitzuhalten.

Der neuen Bundesregierung, die sich der schieren Größenordnung des durch die Versorgungsleistungen an Migranten verursachten Aderlasses offenbar gar nicht bewusst ist, dürfte es unter diesen Umständen schwerfallen, ihre im Regierungsprogramm konzipierten Vorhaben umzusetzen, ohne dem hier dargestellten unkontrollierten Mittelabfluss durch Umkehr ihrer Migrationspolitik Einhalt zu gebieten.

 
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