MüMis Bloghouse

Die Große Umverteilung - Wie Migration aus deutscher Sozialhilfe Staatseinnahmen im globalen Süden macht

Ein gespenstischer Traum: es klingelt spät abends an der Haustür von Kathrin Göring-Eckardt, sie öffnet und eine Gruppe von Asylanten bestehend aus erwachsenen Männern und Jugendlichen aus Marokko fordern Einlass. Sie seien nach beschwerlichen Strapazen einer langen Reise auf der Straße ausgesetzt worden und bräuchten dringend ein Nachtlager. Jeder mag sich ausmalen, wie die grüne Spitzenpolitikerin und Befürworterin einer unbegrenzten Willkommenskultur auf diese überraschende Situation reagieren würde. Eines kann man aber wohl ausschließen, dass sie die späten Besucher einladen würde, Unterschlupf in ihrer Wohnung zu finden. Indem sie die Einlass Begehrenden statt dessen vermutlich an die kommunalen Auffanglager verweist, schiebt sie die von ihr und ihren politischen Freunden so sehr Willkommengeheißenen dann doch lieber an ihre Nachbarn, den Busfahrer und die Krankenschwester ab, die mit ihren Steuergroschen und Sozialleistungen für die Unterkünfte der Asylbewerber samt deren Versorgung ungefragt aufzukommen haben.

Die finanziellen Migrationslasten, die sich in Presseberichten auf den Einzelfall bezogen in überschaubaren Grenzen halten mögen, summieren sich über den Multiplikator der inzwischen nach Millionen zählenden Zuwanderer zu höheren zweistelligen Milliardenbeträgen. Obgleich es sich dabei um auf Bund, Länder und Kommunen verteilte Staatsausgaben handelt, die in allen anderen Fällen als feste Etatposten im Staatshaushalt ausgewiesen werden, sind hier offenbar der Geheimhaltung unterworfen und werden stattdessen den Sozialleistungen an die einheimischen Bürger zugerechnet, die diese Etatmittel über ihre Steuer- und Abgabenzahlungen zur Verwendung im Rahmen ihrer Solidargemeinschaft aufgebracht haben. An diesem Punkt erweist sich, dass verdeckte Finanzierung von Migration, wenn sie sich zu unbegrenzter Dimension auswächst, zur Achillesferse des Sozialstaates werden kann.

Schon wenn sich zuwandernde Nichteinzahler an den durch Einzahlung der Mitglieder der Solidargemeinschaft „Sozialstaat“ angefüllten Gemeinschaftstopf „andocken“, muss es nach Adam Riese auf der Zeitachse zu wachsender Unterdeckung der verfügbaren Mittel kommen. Wenn dann aber den einzahlenden Ein- bis Zwei-Kinder-Standardfamilien der Solidargemeinschaft auf der nicht einzahlenden Empfängerseite massenweise migrantische Großfamilien gegenüberstehen, ist die Implosion des Sozialstaats irgendwann absehbar. Dass es keine gute Idee war, die Kosten der Migration aus dem Regelwerk geordneter Haushaltsführung herauszunehmen, wird spätestens dann offenbar, wenn es sich bei den Ausgaben für Versorgung, Wohnen, Heizung, Gesundheitspflege und Integrationsmaßnahmen nach jüngsten Angaben inzwischen um jährlich rund 50 Milliarden Euro handelt. Sie geraten damit in die Nähe jenes ebenso aus dem normalen Haushalt ausgegliederten Sondervermögens von 60 Milliarden Euro, dessen Umwidmung von Corona- in Klimavorsorge durch die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht jüngst als verfassungswidrig festgestellt wurde.

Auch wenn nicht zu erwarten ist, dass das BVerfG ein Veto gegen die unterlassene haushälterische Erfassung der Migrationskosten einlegen wird, wirft die Offenlegung ihrer inzwischen erreichten Größenordnung beim Wählervolk zunehmend Fragen nach der Tragfähigkeit dieser jährlichen Finanzlasten durch den deutschen Steuerzahler auf. Wobei mit den genannten rund 50 Milliarden Euro nur die direkt anfallenden Migrationskosten, nicht aber die in die Zukunft des gesellschaftlichen Miteinander weisenden indirekten staatlichen Zusatzlasten in den Bereichen Schule und Bildung, Innere Sicherheit sowie Justiz erfasst sind, die sich schon beim heutigen Stand der Migrationsdichte in Ballungsräumen als unzumutbar hoch erweisen.

Parteiübergreifend mit Ausnahme weiter Teile der Grünen ist die Einsicht gereift, dass die erreichte Dimension der finanziellen Migrationslasten sowie das Ausmaß der Überforderung in wichtigen staatlichen Infrastrukturbereichen ein Umsteuern in der Migrationspolitik unabdingbar machen, will man es nicht zu einer gesellschaftlichen Zerreißprobe kommen lassen. Dabei wird der Ruf nach einer politischen Lösung zur Bewahrung des sozialen Friedens im Lande auch von zunehmender Erkenntnis getragen, von den Befürwortern des UN-Migrationspaktes von 2018 „hinter die Fichte geführt“ worden zu sein. Denn handelt es sich bei dem „Pakt“ bei genauem Hinsehen doch nur vordergründig um Aufnahmeregeln für verfolgte Flüchtlinge, in seinem Kern aber tatsächlich um die Ausrichtung unserer Sozialsysteme auf eine dauerhafte Finanzierung der anschwellenden Migrationsströme aus dem globalen Süden.

Angefangen von der Forderung nach Gewährleistung des Zugangs der Migranten zu den sozialen Grundleistungen der Gastländer geht es bei den Zielsetzungen im entscheidenden letzten Teil des Paktes über „nicht diskriminierende Sicherstellung von Gesundheitsleistungen“ und „gleichberechtigte hochwertige Ausbildung“ bis hin zur Schaffung einfacher und sicherer Verfahren finanzieller Abwicklung durch Aufbau von Kontenstrukturen und Etablierung von Transferregelungen für die im zentralen Blickfeld liegenden Geldüberweisungen in die Herkunftsländer. Es mag in Vergessenheit geraten sein, dass die anfangs von den Industrieländern gezeigte Unterstützung des UN-Migrationspaktes in breite Ablehnung umschlug, nachdem die wahre Intention erkannt und der Pakt als eine die Industrieländer täuschende „Schummelpackung“ entlarvt wurde.

Klassische Einwanderungsländer wie die USA und Australien verweigerten ihre Zustimmung, weil den Forderungen und Rechten der Migranten keine gleichwertige Gewährleistung der Interessen der Gastländer gegenüberstanden, auch die meisten Mitgliedsländer der EU lehnten nach anfänglicher Kooperationsbereitschaft ihre Mitwirkung am Ende ab. EU-Länder wie Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland wie auch Israel machten ihre Ablehnung öffentlich, so dass die Verfechterin und Mitinitiatorin des Paktes, Bundeskanzlerin Merkel, nur in kleiner Besetzung die offizielle Unterzeichnung seitens der Industrieländer in Marrakesch, Marokko, vollziehen konnte. Da man im Bundestag wegen der breiten öffentlichen Ablehnungsfront darauf verzichtet hatte, über eine offizielle Beitrittserklärung abzustimmen, und sich stattdessen mit einem unverbindlichen Entschließungsantrag zu den Zielen des Paktes aus der Affäre gezogen hatte, fiel die Emsigkeit des damaligen Berichterstatters, stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion und anschließenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth auf, die Vorzüge des Migrationspaktes und den Beitritt im deutschen Interesse liegend in öffentlichen Stellungnahmen zu preisen.

Genau fünf Jahre nach Unterzeichnung des Migrationspaktes durch die damalige Bundeskanzlerin in Marokko kommt vom dortigen Innenminister die Mitteilung, dass die Überweisungen marokkanischer Migranten aus dem Ausland inzwischen jährlich zehn Milliarden Euro erreicht hätten und damit nach dem Tourismus die zweitgrößte Einnahmequelle des Landes ausmachten. Eine Übersicht der Weltbank gibt Auskunft darüber, in wie starkem Maße Geldüberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer zu deren Bruttoinlandsprodukt beitragen, wie zum Beispiel im Libanon zu 27,5 Prozent, in Somalia zu 21,4 Prozent, im Jemen zu 16,5 Prozent. Angesichts der Größenordnung dieser Transferströme, die den Wirtschaftskreisläufen der Geberländer in wachstumsrelevantem Maße verloren gehen, sollte das europäische, vor allem deutsche Narrativ überdacht werden, die Migration allein oder vor allem als durch Krieg und politische Verfolgung verursachte Wanderbewegung zu sehen. Diesen Vorgang als globalen Umverteilungsprozess zu betrachten, dem  ökonomische Zielsetzungen der Entsendestaaten des globalen Südens zugrunde liegen, dürfte der Sache näherkommen und den vielerorts sich regenden Bestrebungen, unser Asyl- und Zuwanderungsrecht auf den Prüfstand zu stellen und den heutigen Verhältnissen anzupassen, neue richtungweisende Impulse zu geben.

Denn wie es Verfassungsjuristen, Staatsrechtler und mit dem Thema vertraute Politiker seit langem betonen und der Journalist Harald Martenstein auf den Punkt gebracht hat, liegt unser Unvermögen, mit dem Migrationsproblem fertigzuwerden allein an dem völlig aus der Zeit gefallenen Asylrecht, das unter ganz anderen Umständen „und für ganz andere Leute geschaffen wurde als für viele derjenigen, denen es heute als Eintrittskarte“ in eine für sie bessere Welt dient. So hat auch der ehemalige Präsident des BVerfG Hans-Jürgen Papier seit Jahren in diesem Sinne Position bezogen und sich nicht gescheut, den systematischen Missbrauch des Asylrechts für ganz andere Zwecke eine „Bankrotterklärung des Rechtsstaates“ zu nennen.

Wie soll ein Staat auf Dauer seine rechtliche Ordnungsmacht gegenüber seinen Bürgern behaupten, wenn er selbst in seinem Rechtshandeln gegen seine eigenen Gesetze verstößt? Er tut dies in seiner „Open border“-Politik, die jedermann aus aller Welt rechtswidrig freien Zugang zum deutschen Staatsgebiet gewährt, auch wenn er im Wege unzulässiger Rechtsausübung zum Beispiel einen Asylbewerber, der in krimineller Absicht seine Identitätspapiere vernichtet, unbesehen mit neuen Ausweispapieren ausstattet; oder wenn er dem Paragraphen 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland dadurch zuwiderhandelt, dass er einem aus einem sicheren Drittstaat einreisenden Asylbewerber schlankweg Asyl gewährt.

Im Sinne der von Hans-Jürgen Papier verfolgten Reformbestrebungen geht es nicht darum, das Asylrecht als Schutzrecht für Verfolgte anzutasten, sondern das Zuwanderungsbegehren jener Menschen, die weder Flüchtlinge noch politisch Verfolgte sind, nach dem Vorbild jener Einreisebestimmungen zu behandeln, wie sie in den klassischen Einwanderungsländern in Kraft sind.

 

Der Beitrag ist auch in der "Preußische Allgemeine Zeitung" Nr. 49 / 8. Dezember 2023 erschienen

 
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