MüMis Bloghouse

Wege aus der Jugendarbeitslosigkeit

Wenn jedes Jahr rund 60.000 Hauptschüler ohne Abschluss in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, wo sie auf ein Heer von mehreren hunderttausend Schicksalsgenossen aus früheren Abschlussjahrgängen stoßen, die sich dort von Hartz IV finanziert, nicht selten mit Migrationshintergrund, bereits eingerichtet haben, kann das niemanden unberührt lassen, der sich für Wohl und Wehe von Staat und Gesellschaft mitverantwortlich fühlt.
 
Warum zögert die Politik, aus der Fülle erprobter Modelle ein flächendeckendes Programm aufzulegen? Am besten durch die Einrichtung einer Art Ausbildungsschleuse, die nach dem Schulabgang schwer vermittelbaren jungen Leuten, statt sie gleich am Beginn ihres Erwachsenenlebens ins Abseits zu stellen, eine auf ihre Situation zugeschnittene zweite Chance gibt. Im Rahmen der Agenda 21 wurde für diese Gruppe von Schulabgängern quasi als Brückenpfeiler in den Arbeitsmarkt die Idee einer der Berufsschulpflicht vergleichbaren „Praxisausbildungspflicht“ entwickelt.
 
Es handelt sich um eine der besonderen Lage dieser Jugendlichen und ihren Möglichkeiten angepasste Form der Ausbildung, die in „Ausbildungswerkstätten für Praktische Berufe (AfP)“ abzuleisten wäre. Die Finanzierung dieser in Public Private Partnership arbeitenden Einrichtungen sollte in Kooperation der Sozialpartner mit der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aus Einsparungen im Sozialbudget und aus Beiträgen der Wirtschaft erfolgen.
 
Nicht zuletzt Handwerksbetriebe und mittelständische Dienstleistungsunternehmen, die sich schwertun, die kostenträchtige Ausbildung in eigener Regie durchzuführen, könnten bei der Rekrutierung ihres beruflichen Nachwuchses auf diese Ausbildungswerkstätten zurückgreifen. Nicht nur die mit diesem Projekt geförderten Jugendlichen, auch die sich engeren Arbeitsmärkten gegenübersehende Wirtschaft und schließlich die von ausufernden Hartz IV-Leistungen entlasteten Sozialkassen würden von diesem Lösungsansatz profitieren.

 
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