Neues Tarifziel: Kapitalgedeckte Alterssicherung

Angesichts grundlegend veränderter Beschäftigungsverhältnisse in der nachindustriellen Wirtschaft rücken anstelle des traditionellen Regelungsbedarfs für Stundenlohn und tägliche Arbeitszeit arbeitsmarktpolitische Kriterien anderer Art in den tarifvertraglichen Fokus. In den Anstellungsverträgen für qualifizierte Berufe werden zukünftig Regelungen für zwei bisher vernachlässigte Leistungsbereiche eine zentrale Rolle spielen müssen. Außer tariflichen Flankenschutz für berufliche Weiterbildung geht es um eine nachhaltige Alterssicherung durch staatlich gefördertes Ansparen von Bürgerkapital. Der Aufbau einer zweiten Säule kapitalgedeckter Ruhestandseinkünfte, wie er mit der „Riester-Rente“ bisher nur unzureichend eingeleitet wurde, soll im Wege der Einführung einer obligatorischen Investivlohnregelung, die durch Sparprämien und steuerliche Anreize zur Erhöhung der Eigenbeiträge zu ergänzen sind, zur vollen Wirksamkeit gebracht werden.

Es handelt sich um einen staatlich geförderten Einstieg in Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Die Erträge aus angespartem Kapital sollen zukünftig der sozialen Absicherung sowohl in arbeitslosen Phasen während des Erwerbslebens als auch ergänzend zur Rente in der Nacherwerbsphase dienen. Der Aufbau von Bürgerkapital soll aus drei Quellen gespeist werden: aus Lohnzuwachsanteilen im Rahmen tarifvertraglicher Investivlohnregelungen, aus einkommensabhängigen staatlichen Sparförderprämien sowie aus freiwilliger Aufstockung des Eigenbeitrags zur Vermögensbildung.

aus: Wolfgang Müller-Michaelis, Neue Wege zu mehr Beschäftigung, Resch-Verlag, Gräfelfing 2007

    

 
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