MüMis Bloghouse

Was uns die Migranten wirklich kosten

Fragt man nach den Gründen für das mangelnde Vertrauen, das viele Bürger in eine objektive Berichterstattung der Mainstream-Medien haben, dann erhält man immer wieder die Antwort: Weil wir stets aufs Neue die Erfahrung machen, über wichtige Vorgänge nur verkürzt, oberflächlich und einseitig parteinehmend informiert zu werden.

Das betrifft in der aktuellen Situation auch die Nachrichtengebung über die mit der Migration im Zusammenhang stehenden Probleme, vor allem über die mit ihr verbundenen Lasten materieller und immaterieller Art. Dabei geht es nicht darum, humanitäre Hilfe für tatsächlich notleidende Flüchtlinge in Frage zu stellen, sondern dem inflationären Ausloben sozialer Leistungen des deutschen Sozialstaates an Jedermann in aller Welt, der darauf Anspruch erhebt, Einhalt zu gebieten. Viele Bürger haben z.B. kein Verständnis dafür, dass aus ihren Steuergeldern über 200.000 Ausländer finanziert werden, die ohne ein Recht darauf zu haben, in Deutschland zu sein, trotzdem im Lande bleiben, weil unser Rechtsstaat sich als unfähig erweist, sie auszuweisen.  Die unübersehbare Tendenz der Informationspolitik von Regierung und medialem Mainstream zu diesem Thema besteht darin, die inzwischen gigantischen Größenordnungen an finanziellen Lasten, um die es hier geht, möglichst herunterzudimensionieren und der Aufklärung über die Sachzusammenhänge nicht die erforderliche Transparenz angedeihen zu lassen.

So fragt man sich, was jenen Bundesminister geritten haben mag, der sich zu dieser jede Sachkenntnis vermissen lassenden Aussage hinreißen ließ: „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemandem weggenommen“?

Was ist von einem Regierungsmitglied einer der führenden Wirtschaftsnationen der Welt zu halten, in dessen Vorstellung offenbar die vielen Milliarden Euro für die Migrantenversorgung nicht aus den Taschen der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger sondern von irgendwo her sonst stammen. Nach dem Motto: wo der Strom aus der Steckdose kommt, da fließen auch die Versorgungsleistungen für die Migranten aus dem Sozialprodukt.

Die erste Nachhilfe in Sachen Migrationslehre, die sich der besagte Bundesminister daher (zusammen mit allen gleichgesinnten Politikern und nachhilfebedürftigen Journalisten) gefallen lassen muss, ist, dass sämtliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen direkter oder indirekter Art, die den Migranten zugutekommen, aus den Steuertöpfen des Staates zu bezahlen sind, in die die Bürger ihre Steuergroschen in der Erwartung eingezahlt haben, dass damit ihre eigenen Gemeinschaftsaufgaben in den wichtigen Bedarfsbereichen des Sozialen, des Verkehrs, der Schulen, der Kitas, der Pflege, des Gesundheitswesens etc.  finanziert werden. Man nennt diesen Vorgang in der Staatsrechtslehre „Solidargemeinschaft“, um mit Hilfe der nach Einkommenshöhe gestaffelten Steuerveranlagungen sicherzustellen, dass die weniger Kräftigen der Solidargemeinschaft keine Not leiden und möglichst viele Bedarfsbereiche des modernen Sozialstaates bedient werden.

Der zweite Nachhilfesatz lautet: jeder Euro, den der Staat von seinen Bürgern an Steuermitteln einnimmt, kann nur einmal ausgegeben werden. Der Euro, der in die Migrantenversorgung fließt, steht für die Bürger der Solidargemeinschaft, für die er eigentlich vorgesehen war, nicht mehr zur Verfügung.

Schließlich gibt es einen dritten Nachhilfesatz, der die große Unbekannte des Migrationsproblems, die unkontrollierte Leistungsvielfalt und Gesamtdimension der jährlich direkt und indirekt in diesen Bereich fließenden staatlichen Mittel betrifft. Weil die Bürger in einem hoch entwickelten Sozialstaat ihre Gemeinschaftsaufgaben nicht aus einem einzigen Steuertopf sondern aus mehreren Steuerkassen und Sozialbudgets in Bund, Ländern und Gemeinden finanzieren, gibt es für neu hinzutretende Aufgabenbereiche wie jetzt die Migrantenversorgung eine Vielzahl von Möglichkeiten, die einzelnen Töpfe für diesen Zweck anzuzapfen, ohne dass die vielen einzelnen Mittelabflüsse an einer Stelle in einer konsolidierten Gesamtgröße in Erscheinung treten. Man hat nicht den Eindruck, dass die Regierung sonderlich daran interessiert wäre, die wahre Dimension der Migrationslasten in einer Messgröße im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu offenbaren.  

Diese mangelnde Transparenz und Übersicht über die tatsächlich in den Migrationskomplex fließenden staatlichen Mittel verführt nicht nur den zitierten Bundesminister zu der illusionären Auffassung, die Migrationslasten könnten locker aus der Portokasse des Staates bezahlt werden.

Dass dem nicht so ist, hat eine Aufstellung über Migrationslasten der Freien und Hansestadt Hamburg offengelegt. Sie ergab für 2016 den ansehnlichen Betrag von 900 Millionen Euro, für 2017 von rund 800 Millionen Euro. Bezeichnend für das oberflächliche Interesse der Medien an Transparenz und Aufklärung in der Frage der Migrationslasten ist, dass in der Kommentierung der Hamburger Zahlen unter den Tisch fiel, dass es sich trotz dieser Größenordnung nur um einen Ausschnitt aus den tatsächlich anfallenden Leistungen für Migranten handelt.

Nicht erfasst sind zum Beispiel die Versorgungsleistungen angelehnt an Hartz IV, die bei kinderreichen Migrantenfamilien schon mal zu höheren vierstelligen bis fünfstelligen Euro-Beträgen pro Monat führen können. Nicht erfasst sind die sicher schwer zu ermittelnden aber in der täglichen Praxis tatsächlich zu Buche schlagenden indirekten Kosten aus staatlicher und kommunaler Verwaltung, Innerer Sicherheit, hier vor allem die Lasten der steigenden Kriminalität und des Vandalismus inklusive der für  die Entschädigung der Opfer fließenden Versicherungsleistungen, dazu kommen die ausufernden Kosten des Justizwesens (z.B. Finanzierung der Asylanwälte mit zum Teil mehrjähriger Inanspruchnahme der Rechtswege, die für Otto Normalverbraucher dann blockiert sind), nicht zu vergessen die Kosten der Gesundheitsversorgung, die nebenbei manche Leistungseinschränkungen für die einheimische Bevölkerung zur Folge haben, schließlich geht es um die Kosten aus Ausfallzeiten und Krankschreibungen, die aus Überforderung beim schulischen Lehrpersonal und bei der Polizei in Ballungsräumen regelmäßig anfallen.

Unter Einbeziehung der Versorgungsleistungen analog Hartz IV sowie der indirekten Kosten in den aufgeführten Leistungsbereichen dürfte sich die in der Hamburger Senatsvorlage ausgewiesene Kostenaufstellung über die tatsächlichen Migrationslasten auf mindestens den doppelten Betrag von 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen, was rund 15 Prozent des Hamburger Landeshaushalts entsprechen würde.

Überträgt man dieses Hamburger Migrationslasten-Modell auf den deutschen Staatshaushalt (Bund, Länder und Gemeinden), der für 2017 eine Größenordnung von 675 Milliarden Euro aufwies, käme man auf direkt und indirekt mit der Migration verbundene Gesamtlasten in Höhe von annähernd 100 Milliarden Euro. Aufgrund der Verdichtung finanzieller Leistungen an Migranten in Ballungsräumen wie Hamburg, wie es dieser Berechnung zugrunde liegt, ergeben sich unter Berücksichtigung relativ geringerer Ausgaben in den ländlichen Räumen für ganz Deutschland migrationsbedingte Belastungen von jährlich 50 bis 60 Milliarden Euro. Das ist praktisch ein im offiziellen Staatshaushalt verborgener „Parallelhaushalt“, in dem staatliche Mittel für Zwecke gebunden sind, für die sie ursprünglich gar nicht vorgesehen waren. Zugleich markieren sie in dieser gigantischen Summe einen Fehlbedarf für die Bewältigung der von der Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm geplanten Vorhaben.

Würde man diesen durch die Migrationslasten verursachten dauerhaften 15prozentigen Fehlbedarf bei der Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben auf eine Fußballmannschaft übertragen, würde diese den Kampf mit dem gegnerischen Team statt mit elf nur mit neun Spielern aufnehmen müssen. Der auf den Erfolg seiner Mannschaft fixierte Trainer würde nach aller Erfahrung nichts unversucht lassen, die Unterzahl so schnell wie möglich auszugleichen, um mit kompletter Teamstärke im Kampf um die Meisterschaft wieder mitzuhalten. Ein vergleichbares Verhalten der Bundesregierung, die Sonderlasten des Staatshaushalts so weit und so schnell wie möglich wieder zurückzufahren, ist bisher nicht zu erkennen.

Es dürfte ihr unter diesen Umständen schwerfallen, ihre im Regierungsprogramm konzipierten Vorhaben umzusetzen. Die Wähler haben bei den beiden Wahlen in Bayern und in Hessen im Herbst 2018 sehr kräftig auf diese Indisposition der politischen Führung reagiert. Denn wo anders als in den migrationsbedingten Sonderlasten hätten sie die Gründe für die desolaten Zustände suchen sollen, die wir in vielen Bereichen unserer Gesellschaft zu beklagen haben, vor allem in unseren Schulen, bei der Bereitstellung ausreichender Kitaplätze, bei fehlendem Wohnraum für Geringverdiener, beim schleppenden Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen, bei der Ausrüstung der Bundeswehr oder bei der im internationalen Vergleich peinlichen Rückständigkeit in der Digitalisierung?

 
-->